Zum Hauptinhalt springen

Schutz von Opfern sexualisierter Gewalt

Die Linke Liste

Anfrage zur Sitzung des Rates am 25.03.2026

Schutz von Opfern sexualisierter Gewalt

 

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

die Fraktion Die Linke Liste im Rat der Stadt Moers stellt folgende Anfrage:

 

Sexualisierte Gewalt hat tiefgreifende physische, psychische und soziale Folgen für Betroffene. Neben der unmittelbaren Traumatisierung entstehen häufig weitere Belastungen durch Ermittlungs- und Gerichtsverfahren, insbesondere, wenn Opfer als Zeug*innen aussagen müssen. Strafverfahren und Vernehmungssituationen können retraumatisierend wirken, wenn keine geeignete psychosoziale Unterstützung zur Verfügung steht.

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt mit dem Opferschutzportal NRW eine zentrale Informations- und Vermittlungsplattform zur Verfügung. Dort finden sich unter anderem Hinweise zur psychosozialen Prozessbegleitung, Beratungsstellen, Traumaambulanzen, Hilfetelefone sowie Informationen zu Rechten von Opferzeug*innen im Strafverfahren.

Psychosoziale Prozessbegleitung ist ein gesetzlich verankerter Anspruch für besonders 
schutzbedürftige Opfer von Gewalt- und Sexualstraftaten. Sie dient der emotionalen Stabilisierung und Unterstützung vor, während und nach einem Gerichtsverfahren. Die Begleitung kann durch das Gericht beigeordnet werden und ist in diesen Fällen für die Betroffenen kostenfrei.

Auch auf kommunaler Ebene kommt dem Opferschutz eine zentrale Bedeutung zu. Kommunen tragen Verantwortung für Prävention, Information, Vernetzung und Unterstützung lokaler Beratungsstrukturen. Vor diesem Hintergrund ist zu klären, welche konkreten Angebote in Moers und im zuständigen Gerichtsbezirk bestehen, wie Betroffene informiert werden und ob bestehende Strukturen bedarfsgerecht ausgestaltet sind.
Vor diesem Hintergrund fragt die Linke Liste an: 

 

  1. Welche lokalen Anlaufstellen und professionellen Beratungs- und Unterstützungsangebote (öffentlich gefördert oder beauftragt) gibt es aktuell in Moers und näherer Umgebung für Opfer sexualisierter Gewalt – insbesondere für Personen, die als Zeug*innen vor Gericht aussagen müssen (z. B. psychosoziale Prozessbegleitung)?

     
  2. Sind im zuständigen Landgerichtsbezirk psychosoziale Prozessbegleiter*innen gelistet bzw. verfügbar? Falls ja, wie viele, bei welchen Trägern und mit welchen Spezialisierungen?

     
  3. Sind im Moerser Amtsgericht Zeugenschutzräume vorhanden und ist dort eine Betreuung vorhanden ?

     
  4. Wie werden Betroffene in Moers über ihre Rechte im Strafverfahren sowie über die Möglichkeit einer psychosozialen Prozessbegleitung informiert (z. B. durch Polizei, Staatsanwaltschaft, Beratungsstellen oder städtische Einrichtungen)?

     
  5. Welche Maßnahmen ergreift die Stadtverwaltung, um aktiv auf das Opferschutzportal NRW und dessen Angebote (Beratungsstellenfinder, Hotlines, Prozessbegleitung etc.) hinzuweisen?

     
  6. Gibt es eine strukturierte Zusammenarbeit bzw. Vernetzung zwischen Stadtverwaltung, Polizei, Justiz, Beratungsstellen und freien Trägern zum Thema Opferschutz? Falls ja, in welcher Form?

     
  7. Werden regelmäßig Bedarfsanalysen oder Evaluationen zur Versorgungssituation von Opfern sexualisierter Gewalt in Moers durchgeführt? Falls ja, mit welchen Ergebnissen? Falls nein, ist eine solche Analyse geplant?

     
  8. Welche finanziellen oder organisatorischen Ressourcen stellt die Stadt Moers zur Verfügung, um Opferschutzstrukturen weiter auszubauen oder bestehende Angebote zu stärken?
     
Zurück zum Kopf der Seite