Musikalische Bildung bezahlbar halten – keine Erhöhung der Musikschulgebühren
Änderungsantrag zu TOP 11, Vorlage 18/513, zur Sitzung des Kulturausschusses am 23.09.2026
Musikalische Bildung bezahlbar halten – keine Erhöhung der Musikschulgebühren
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
zur Sitzung des Kulturausschusses stellt die Fraktion Die Linke Liste folgenden Änderungsantrag:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:
Die neue Schul- und Schulgebührenordnung für die Moerser Musikschule tritt zum 01.01.2027 mit der Maßgabe in Kraft, dass sämtliche vorgesehenen Gebührenerhöhungen nicht umgesetzt werden und die Gebühren auf dem bisherigen Niveau verbleiben.
Die übrigen rechtlichen, redaktionellen, organisatorischen und pädagogischen Änderungen der Schul- und Schulgebührenordnung werden übernommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die durch den Verzicht auf die Gebührenerhöhungen entstehenden Mindererträge im Wirtschaftsplan der EBB beziehungsweise im städtischen Haushalt auszugleichen.
Begründung:
Musikalische Bildung ist Teil der öffentlichen Bildungsinfrastruktur und darf nicht zunehmend von den finanziellen Möglichkeiten der Eltern oder der Teilnehmenden abhängig werden. Gerade bei freiwilligen Bildungs- und Kulturangeboten besteht bei knappen Haushaltsbudgets die Gefahr, dass Familien und Einzelpersonen ihre Ausgaben reduzieren und auf Angebote verzichten. Eine kommunale Musikschule sollte dem entgegenwirken und möglichst niedrige Zugangshürden gewährleisten.
Die erheblichen Reallohnverluste insbesondere der Jahre 2022 und 2023 wurden durch die Lohnsteigerungen der Folgejahre im Wesentlichen erst wieder aufgeholt. Gleichzeitig sind die Belastungen durch Kranken- und Pflegeversicherung gestiegen und auch 2026 steigen die Verbraucherpreise weiter. Eine zusätzliche Verteuerung kommunaler Bildungsangebote ist vor diesem Hintergrund nicht angebracht.
Die Vorlage sieht dennoch eine Gebührenerhöhung von rund fünf Prozent vor und begründet dies mit regelmäßigen Anpassungen. Betroffen sind dabei nicht nur die eigentlichen Unterrichtsgebühren, sondern beispielsweise auch der externe Ensembleunterricht, die Kopierpauschale sowie der Theorie- und Gehörbildungsunterricht.
Den erwarteten Mehreinnahmen von lediglich rund 49.000 Euro jährlich steht das Risiko gegenüber, dass höhere Gebühren die Teilnahme an musikalischer Bildung erschweren oder Familien zum Verzicht bewegen. Dieses Risiko sollte für einen vergleichsweise begrenzten Konsolidierungsbeitrag nicht eingegangen werden.
Haushaltskonsolidierung darf nicht durch höhere Zugangshürden zu Bildung und kultureller Teilhabe erfolgen. Die Gebühren der Moerser Musikschule sollen deshalb 2027 nicht erhöht werden.
Freundliche Grüße
Marius Meyer Almut Klinger Marcel Bister
Mitglied im Kulturausschuss Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzender
