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Kostenloser vorläufiger Personalausweis für obdach- oder wohnungslose Menschen

Die Linke Liste

Antrag zur Sitzung des Rates am 11.02.2026

Kostenloser vorläufiger Personalausweis für obdach- oder wohnungslose Menschen

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

zur Sitzung des Rates am 11. Febuar stellt die Fraktion Die Linke Liste folgenden Antrag:

Wohnungs- und obdachlosen Menschen in Moers wird der Zugang zu einem kostenfreien vorläufigen Bundespersonalausweis und das kostenfreie Erstellen von Passbildern im Passbildautomaten des Dienstleistungszentrums ermöglicht. Der kostenfreie Zugang wird einmal innerhalb von 12 Monaten gewährt.

Die Verwaltung wird beauftragt, ein entsprechendes Verfahren einzuleiten und die Ausgabe des kostenlosen vorläufigen Personalausweises an obdach- und wohnungslose Menschen sicherzustellen

Begründung: Bundesbürger:innen sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sie sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen und es ihr ermöglichen, ihr Gesicht mit dem Lichtbild des Ausweises abzugleichen (§ 1 PAuswG). Auch wohnungslose Personen fallen unter diese Ausweispflicht. Aufgrund ihrer prekären Lebensumstände, Erkrankungen oder Diebstahl gehen sie ihrer Papiere jedoch häufig verlustig.
Der Personalausweis ist zudem Voraussetzung für Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Ob eigenes Konto, Sozialleistungen oder Wohnungs- und Arbeitsplatzsuche: überall sind aktuelle Ausweisdokumente Pflicht. Dies gilt auch für die Beantragung von Leistungen nach SGB II oder SGB XII. Mittellose wohnungslose Menschen können ohne Ausweis keine Leistungen beantragen. Ohne Leistungen können sie aber die Kosten für die Ausstellung eines Ausweises nicht aufbringen bzw. sind auf Unterstützung angewiesen. Diesem Missstand kann die ausstellende Behörde nach § 1 Absatz 6 der Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGV) abhelfen, indem sie die Personalausweisgebühr für bedürftige Personen ermäßigt oder erlässt.

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