Einführung eines verpflichtenden jährlichen Vergütungsberichts für die Stadt Moers und ihre Beteiligungen
Antrag zur Sitzung des Rates am 11.02.2026
Einführung eines verpflichtenden jährlichen Vergütungsberichts für die Stadt Moers und ihre Beteiligungen
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
die Fraktion Die Linke Liste im Rat der Stadt Moers stellt folgenden Antrag:
Die Stadt Moers erstellt jährlich einen Vergütungsbericht, der dem Rat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt und anschließend öffentlich zugänglich gemacht wird.
Der Vergütungsbericht umfasst mindestens
a) die Gesamtvergütung der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters (Grundbezüge, Zulagen, Aufwandsentschädigungen, geldwerte Vorteile),
b) die Vergütungen der Beigeordneten in entsprechender Form,
c) die Vergütungen der Geschäftsführungen, Vorstände und vergleichbarer Leitungsfunktionen sämtlicher privatrechtlicher Beteiligungen der Stadt Moers (unmittelbar und mittelbar), getrennt nach Fixvergütung, variablen Bestandteilen, Nebenleistungen und Versorgungszusagen,
d) die Aufwendungen für Aufsichtsrats- und Beiratsmandate, soweit diese der Stadt oder städtischen Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern zuzurechnen sind.
Der Bericht erfolgt personenbezogen, soweit rechtlich zulässig; mindestens jedoch funktionsbezogen mit Angabe der jeweiligen Vergütungsspannen, sofern eine Namensnennung im Einzelfall rechtlich unzulässig sein sollte. Die Verwaltung wird beauftragt, bei bestehenden und zukünftigen Gesellschaftsverträgen und Geschäftsführerverträgen darauf hinzuwirken, dass die erforderlichen Offenlegungspflichten vertraglich abgesichert werden.
Begründung:
Ein systematischer Vergütungsbericht, wie es ihn in vielen Kommunen bereits gibt, ist ein zentrales Instrument zur Sicherstellung von Transparenz, Wirtschaftlichkeit und demokratischer Kontrolle. Die Erstellung eines Vergütungsberichts ist rechtlich zulässig und mit geltendem Recht vereinbar. Insbesondere bei leitenden Funktionen im öffentlichen Bereich überwiegt regelmäßig das öffentliche Interesse an Transparenz gegenüber individuellen Geheimhaltungsinteressen.
