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– “Dienstreise” der Ehefrau des 2. stellvertretenden Bürgermeisters nach Seelow

Die Linke Liste Moers

Anfrage zur Sitzung des Rates am 08.07.2026

Sitzungsvorlage 18/479 – “Dienstreise” der Ehefrau des 2. stellvertretenden Bürgermeisters nach Seelow

 

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

 

zur Sitzung des Rates stellt die Fraktion Die Linke Liste folgende Anfrage.

 

Die vom Hauptausschuss am 1.Juli 2026 gegen die Stimme der Linken Liste beschlossene Sitzungsvorlage sieht vor, die Dienstreise des 2. stellvertretenden Bürgermeisters in Begleitung seiner Ehefrau zu genehmigen und die Bahnkosten für zwei Personen aus Haushaltsmitteln zu finanzieren. Eine rechtliche Begründung für die Kostenübernahme der Ehefrau enthält die Vorlage nicht.

Die Verwendung öffentlicher Mittel setzt einen öffentlichen Zweck sowie die Einhaltung der haushaltsrechtlichen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit voraus. Da die Ehefrau weder Mandatsträgerin noch Beschäftigte der Stadt ist, besteht Klärungsbedarf, auf welcher konkreten Rechtsgrundlage ihre Reisekosten übernommen werden sollen. Zudem ist von Interesse, ob es sich um eine etablierte Verwaltungspraxis oder um eine Einzelfallentscheidung handelt.

Von daher fragen wir an:

  1. Auf welcher konkreten gesetzlichen oder satzungsrechtlichen Grundlage erfolgt die Übernahme der Reisekosten für die Ehefrau des 2. stellvertretenden Bürgermeisters?
     
  2. Hält die Verwaltung den Beschluss des Hauptausschusses allein für ausreichend, um die Übernahme der Reisekosten einer nicht in einem öffentlichen Amt stehenden Privatperson zu rechtfertigen? Falls ja, unter Angabe der einschlägigen Rechtsvorschriften und Rechtsprechung.
     
  3. Existieren bei der Stadt Moers Richtlinien, Ratsbeschlüsse oder Verwaltungsvorschriften, die die Kostenübernahme für Ehe- oder Lebenspartner:innen bei offiziellen Reisen regeln? Falls ja, bitte beifügen.
     
  4. Ist die Einladung der Partnerstadt ausdrücklich an den 2. stellvertretenden Bürgermeister und seine Ehefrau gerichtet worden oder ausschließlich an die Stadt Moers als Körperschaft?
     
  5. Hat die Stadt Moers in den vergangenen zehn Jahren bereits Reisekosten für Ehe- oder Lebenspartner:innen von Bürgermeister:innen oder anderen Mandatsträger:innen übernommen? Bitte jeweils Anlass, Kosten und Rechtsgrundlage nennen.
     
  6. Wurde vor Erstellung der Vorlage geprüft, ob die Übernahme der Kosten mit den haushaltsrechtlichen Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (§ 75 GO NRW) vereinbar ist? Falls ja, mit welchem Ergebnis?
     
  7. Wurde die Kommunalaufsicht oder eine andere Stelle zur rechtlichen Zulässigkeit der Kostenübernahme beteiligt oder um Stellungnahme gebeten? Falls nein, warum nicht? Ist die Verwaltung der Auffassung, dass für eine Privatperson überhaupt eine Dienstreise genehmigt werden kann? Falls ja, auf welcher Rechtsgrundlage?

Freundliche Grüße

Almut Klinger                Marcel Bister                   Laura Kaiser
Fraktionsvorsitzende  Fraktionsvorsitzender  stellv. Fraktionsvorsitzende

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