Antrag zu TOP 9: Beschlussfassung zum kommunalen Wärmeplan
Antrag eingereicht.
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
die Fraktion Die Linke Liste im Rat der Stadt Moers stellt folgenden Antrag zur Ergänzung des Entwurfs eines kommunalen Wärmeplans:
1. Aufnahme eines sozialen Maßnahmenpakets zur Abfederung der Wärmewende
Die Stadt Moers entwickelt ein sozial gestaffeltes Unterstützungsprogramm für Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen.
Es umfasst insbesondere:
a) die Einrichtung eines kommunalen Härtefall- und Sozialfonds Wärmewende,
b) die Gewährung einkommensabhängiger Zuschüsse bei Heizungsumstellungen,
c) die aktive Unterstützung energiearmer Haushalte durch aufsuchende Beratung,
d) bevorzugte Förderung im Rahmen der Quartierssanierung.
2. Verbindlicher Mieterschutz bei Sanierungen und Fernwärme
Die Stadt Moers verpflichtet sich, sicherzustellen, dass energetische Sanierungen und Fernwärmeanschlüsse nicht zu Verdrängung und unverhältnismäßigen Mietsteigerungen führen. Dazu gehören:
a) die Unterstützung einer kommunalen Mietpreisbremse bei energetischen
Modernisierungen,
b) transparente Preisformeln für Fernwärme,
c) Ausschluss überhöhter Anschlussgebühren,
d) Preisdeckel für städtische Liegenschaften.
3. Priorisierung sozial benachteiligter Quartiere
Bei der Umsetzung der Wärmeplanung werden Quartiere mit besonderem sozialen Unterstützungsbedarf vorrangig berücksichtigt.
4. Stärkung kommunaler und genossenschaftlicher Energieversorgung
Die Stadt Moers verfolgt das Ziel, den Ausbau der leitungsgebundenen Wärmeversorgung vorrangig in kommunaler oder genossenschaftlicher Trägerschaft umzusetzen. Dazu wird geprüft:
a) Ausbau kommunaler Beteiligungen an Wärmenetzen und Erzeugungsanlagen,
b) die Gründung oder Unterstützung von Energiegenossenschaften,
c) Bürgerwärmeprojekte (Solarthermie, Großwärmepumpen, Abwärme).
5. Streichung der Wasserstoff-Nutzung im Gebäudebereich
Die Nutzung von Wasserstoff im Gebäudewärmesektor wird nicht weiter verfolgt. Wasserstoff bleibt industriellen Hochtemperaturprozessen vorbehalten. Die betreffenden Abschnitte im Wärmeplan werden entsprechend gestrichen oder umformuliert.
6. Verbindliche Bürgerbeteiligung
Es werden verbindliche Beteiligungsformate eingeführt:
- Quartiersräte Wärmewende in besonders betroffenen Stadtteilen,
- regelmäßige Bürger*innenforen,
- Veröffentlichung aller Preis-, Netzausbau- und Sanierungsdaten.
Die betroffenen Kapitel werden sprachlich und inhaltlich angepasst, sodass die oben genannten Punkte Bestandteil des kommunalen Wärmeplans werden.
Begründung:
Die Wärmewende darf nicht zu sozialen Belastungen führen. Einkommensschwache Haushalte müssen geschützt werden. Mieterschutz ist notwendig, um Verdrängung zu verhindern. Wasserstoff ist im Gebäudesektor ineffizient und teuer. Nur durch demokratische Beteiligung und kommunale Kontrolle kann Akzeptanz entstehen.
