Anfrage zur Einstellung des Verrechnungsscheckverfahrens (ZzV) für kontolose Sozialleistungsbeziehende – Sicherstellung der Leistungsgewährung in Moers
Anfrage eingereicht.
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
die Fraktion Die Linke Liste im Rat der Stadt Moers bittet um Aufnahme des oben genannten Tagesordnungspunkts zur Sitzung des Sozialausschusses und Beantwortung der untenstehenden Fragen.
Das bislang zur Auszahlung von Sozialleistungen genutzte Verrechnungsscheckverfahren (ZzV) für kontolose Leistungsberechtigte wird zum Jahresende 2025 eingestellt. Die letzte Auszahlung erfolgte im September 2025. Seit Oktober 2025 sind keine Zahlungen per Verrechnungsscheck mehr möglich sein.
Das ZzV-Verfahren wird derzeit für Personen genutzt, die über kein eigenes Girokonto verfügen. Dazu gehören unter anderem Bezieher:innen von Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII), Geflüchtete nach AsylbLG, sowie in Ausnahmefällen auch Empfängerinnen und Empfänger von Krankengeld oder Renten.
Nach Angaben des Jobcenters Wuppertal sind etwa 1,25 % aller Bedarfsgemeinschaften dort ohne eigenes Konto. Bundesweit wird von einem Anteil von rund 1 % ausgegangen. Diese Personen erhielten bislang ihre Leistungen per Scheck. Mit der Abschaffung des ZzV droht für diese Gruppe eine erhebliche Lücke in der Existenzsicherung. Mehrere Jobcenter, etwa Köln, haben bereits öffentlich mitgeteilt, dass ohne Konto künftig keine Leistungszahlung mehr erfolgen könne.
Eine alternative Barauszahlung sei dort nicht vorgesehen. Das BMAS verweist zwar auf den gesetzlichen Anspruch auf ein Basiskonto gemäß Zahlungskontengesetz (ZKG), betont jedoch, dass in begründeten Ausnahmefällen weiterhin zusätzliche Auszahlungsmöglichkeiten vorzuhalten sind – beispielsweise Barauszahlungen über Sozialämter oder Zahlstellen –, um den verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf Sicherung des Existenzminimums zu gewährleisten.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie die Stadt Moers und das Jobcenter Moers den Leistungsbezug für Personen ohne Konto sicherstellen, um Leistungslücken oder unverschuldete Notlagen zu vermeiden.
Die Fraktion Die Linke Liste bittet die Verwaltung daher um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viele Personen oder Bedarfsgemeinschaften in Moers erhielten im September 2025 Sozialleistungen (nach SGB II, SGB XII oder AsylbLG) ohne eigenes Konto über das ZzV-Verfahren?
2. Wie wird in Moers seit Oktober 2025 sichergestellt, dass kontolose Leistungsberechtigte weiterhin Zugang zu ihren Leistungen haben?
3. Gab es seit Oktober 2025 Fälle, in denen Leistungsberechtigte ihre Leistungen nicht erhalten konnten, weil sie kein Konto hatten?
4. Finden Barauszahlungen über das Sozialamt oder eine andere Form der Notfallauszahlung statt oder sind diese Maßnahmen geplant?
5. Welche Maßnahmen hat die Stadt Moers ergriffen, um betroffene Personen über Alternativen (z. B. Basiskonten) zu informieren und beim Kontozugang zu unterstützen?
6. Wie wird mit besonders vulnerablen Gruppen (z. B. wohnungslose Menschen, Geflüchtete ohne Papiere) umgegangen, die keinen Zugang zu einem Konto haben?
7. Bestehen Kooperationen der Sozialleistungsträger mit Sparkasse und/oder Banken, um den Zugang zu Basiskonten zu erleichtern?
