Linke Liste stellte Anfrage zum Offenen Ganztag

Die Linke Liste Moers

Die Linke Liste sieht den Offenen Ganztag (OGATA) als wichtigen Bestandteil der Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur. Die Linke Liste fordert eine gute finanzielle und personelle Ausstattung der OGATA, um qualitativ hochwertige Angebote, Chancengleichheit und eine stärkere Berücksichtigung der sozialen und kulturellen Interessen von Kindern und Jugendlichen in den Programmen sicherzustellen.

In NRW bestellt ab 2026 ein gesetzlicher Anspruch auf den Offenen Ganztag.

Die Finanzierung der OGATA wird von den Kommunen und Ländern unterschiedlich geregelt, und die Kommunen müssen erhebliche Eigenanteile erbringen, was angesichts unterschiedlicher Haushaltslagen zu Ungleichheiten führen kann. Dadurch, dass die Ampel -Koalition von ihrer Zusage für einen Anteil an einer Altschuldenregelung unlängst abgerückt ist, drohen zahlreichen Kommunen in NRW Haushaltssicherungskonzepte und die Finanzierung des offenen Ganztags ist gefährdet.

Die Zahl der Kinder, die am offenen Ganztag an Grundschulen teilnehmen, steigt auch in Moers weiterhin an. Um nicht zuletzt angesichts der kommenden Haushaltsberatungen im Rat einen aktuellen Überblick über die Situation zu bekommen und damit gegenwärtigen und künftigen Bedarf ermitteln zu können, stellte Ratsherr Friedhelm Fischer (Linke Liste) eine Anfrage zur Entwicklung im offenen Ganztag an die Verwaltung.

Die Fragen lauten:
1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im laufenden Schuljahr die Grundschulen? (Bitte tabellarisch mit den Zahlen für jede einzelne Schule)
2. Wie viele davon sind zum offenen Ganztag angemeldet? (Bitte geben Sie sowohl die absoluten Zahlen als auch den prozentualen Anteil der Schülerinnen und Schüler im offenen Ganztag an)
3. Wie viele Ganztagsgruppen gibt es aktuell an der jeweiligen Schule?
4. Wie viele sozialpädagogische Fachkräfte sind aktuell im offenen Ganztag der jeweiligen Schulen beschäftigt? (Gemeint sind hier Fachkräfte mit mindestens dreijähriger einschlägiger Ausbildung im Sinne der Personalverordnung NRW vom 04.08.2020)
5. Wie viele Plätze fehlen nach Einschätzung der Verwaltung aktuell im offenen Ganztag, damit ab dem Jahr 2026 der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz erfüllt werden kann?
6. Falls die Verwaltung die Einschätzung hat, dass der Rechtsanspruch 2026 noch nicht erfüllt werden kann: Bis zu welchem Zeitpunkt wird der Rechtsanspruch erfüllt werden können?